Seit 2011 unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem sogenannten Bildungspaket, die Lernförderung von Schülerinnen und Schülern (Nachhilfe außerhalb der Schule). Diese Förderung gibt Kindern und Jugendlichen aus Geringverdienerfamilien mehr Zukunftschancen.
Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
Leistungen aus dem Bildungspaket (Paragraph 28 Abs. 5 SGB II) erhält, wer diese Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Anträge bei der Jobagentur und der Schule stellt.
Sprechen Sie uns an – wir haben Erfahrungen im Umgang mit diesen Anträgen.
Weitere Informationen zum Bildungspaket (Bildungs- und Teilhabeleistungen) finden Sie auf unter anderen auf nachfolgenden Internetseiten.
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
www.bildungspaket.bmas.de/das-bildungspaket
ArgeTeltow-Flaeming:
www.jobcenter-ge.de/ArgeTeltow-Flaeming/bildungspaket
Jobcenter LDS:
www.jc-lds.de/
Jobcenter Seelow:
www.infodienstnet.de/bildungspaket
Landkreis-Oder-Spree:
www.landkreis-oder-spree.de/Bildung-Soziales/Bildungspaket
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz:
www.hartziv.org/bildungspaket